Terminkalender
Bis Montag, 15. Januar 2024
Düngung durch Festmist von Huf- und Klauentieren oder Kompost auf Acker- und Grünland
Durch die neue DüV-2020 verlängert sich für alle Flächen die Sperrfrist für die Aufbringung von Festmist von Huf- oder Klauentieren und Kompost um zwei Wochen und beginnt bereits am 01.12. und geht bis zum 15.01. Außerdem ist in diesem Zeitraum das Aufbringen von phosphathaltigem Düngemittel auf Acker- und Grünland untersagt.
Alle Sperrfristen für die Ausbringung von Düngemitteln kann a href="/images/Übersicht_Sperrfristen.pdf""hier kompakt heruntergeladen werden.