Terminkalender
Im Aussaatjahr ist eine Stickstoff-Düngung untersagt. In den Folgejahren ist eine Düngung bis einschließlich 15.06. zulässig (die Düngung ist dem Pflanzenbedarf anzupassen, ist aber auf max. 150 kg Gesamt-N beschränkt).
Im Aussaatjahr ist eine Stickstoff-Düngung untersagt. In den Folgejahren ist eine Düngung bis einschließlich 15.06. zulässig (die Düngung ist dem Pflanzenbedarf anzupassen, ist aber auf max. 150 kg Gesamt-N beschränkt).