Terminkalender
Aussaat bis einschließlich 15.05. des 1. Verpflichtungsjahres, Aussaat im Herbst vor Beginn der Verpflichtung bis einschließlich 30.10. zulässig, die Beibehaltung einer bestehenden Grasnarbe ist zulässig.
Aussaat bis einschließlich 15.05. des 1. Verpflichtungsjahres, Aussaat im Herbst vor Beginn der Verpflichtung bis einschließlich 30.10. zulässig, die Beibehaltung einer bestehenden Grasnarbe ist zulässig.