Hannover. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) wird den Vollzug, somit Kontrolle und Sanktionierung, der zusätzlichen Auflagen zur Düngung in Nitratbelasteten und Eutrophierten Gebieten bis auf Weiteres aussetzen. Entsprechende Vorbereitungen laufen.
Mit der Entscheidung reagiert das ML auf die seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Freistaat Bayern vom 24. Oktober 2025 bundesweit bestehende Rechtsunsicherheit. Das Gericht hatte die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung mit der Begründung, die Bundesvorschriften sind als Ermächtigung für die Länder zur Ausweisung der roten und gelben Gebiete unzureichend, für unwirksam erklärt. Zwar hat dieses Urteil nur eine direkte Wirkung für Bayern, da jedoch die Rechtsgrundlage faktisch durch das Urteil aufgehoben wurde, sind alle Bundesländer betroffen. Die Begründung des Urteils liegt allerdings noch nicht vor. Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen zur Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO) erfolgt nach Prüfung der Urteilsgründe.
Das ML hat die Düngebehörde der Landwirtschaftskammer daher beauftragt, den Vollzug der zusätzlichen Auflagen der Bundes- und Landesdüngeverordnungen in den ausgewiesenen Nitratbelasteten Gebieten und Eutrophierten Gebieten bis auf weiteres auszusetzen.
Alle übrigen Vorgaben der Düngeverordnung gelten weiterhin und werden flächendeckend vollzogen. Dazu zählen beispielsweise die Einhaltung der Düngebedarfe und betriebsbezogenen 170 kg N-Obergrenze für organische und organisch-mineralische Düngemittel, das ausnahmslose Düngungsverbot bei wassergesättigtem, überschwemmtem, schneebedecktem oder gefrorenem Boden sowie die Aufzeichnungspflichten gemäß Düngeverordnung. Über die entsprechenden Vorgaben informiert die Düngebehörde online auf www.duengebehoerde-niedersachsen.de.
Auch wenn mit der Entscheidung bis auf weiteres die zusätzlichen und abweichenden Anforderungen in den mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten, wie beispielsweise die Reduzierung des Düngebedarfs um 20 Prozent innerhalb der roten Gebietskulissen (https://www.duengebehoerde-niedersachsen.de/duengebehoerde/thema/1002_Kulissenausweisung) und die landesweit erhöhten Mindestabstände zu Oberflächengewässern nicht kontrolliert bzw. die Nichteinhaltung nicht sanktioniert werden, appelliert Ministerin Staudte an die Landwirtschaft, weiter aktiv und freiwillig durch eine reduzierte Düngung in den gefährdeten Gebieten auf eine weitere Verbesserung der Wasserqualitäten hinzuwirken: „Der jährliche Nährstoffbericht (Nährstoffbericht | Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) zeigt, dass wir in Niedersachsen dank entschiedener Konsequenz und überwiegend verantwortungsbewusstem Düngeverhalten auf dem richtigen Weg sind. Diese Entwicklung darf sich jetzt nicht umkehren. Gewässerschutz ist essentiell - unser Wasser ist unser höchstes Gut. Daher sollten zusätzlich zu den rechtlichen Mindestvorgaben weiterhin die erforderlichen Maßnahmen für den bestmöglichen Schutz des örtlichen Grund- und Oberflächenwassers umgesetzt werden. Denn die Ziele der Nitratrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie müssen auch unabhängig von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erreicht werden.“
Sollte nun in 2026 eine zu gravierende Düngebelastung entstehen, werden entsprechende neu zu regelnde Maßnahmen für den Zeitraum ab 2027 umso einschränkender ausgestaltet werden müssen.
Da die Ausweisungen der belasteten Gebiete und beschränkende Maßnahmen durch die Bundesländer für die Europäische Kommission ein mitentscheidender Grund für die Rücknahme eines Vertragsverletzungsverfahrens waren, droht erneut ein entsprechendes Verfahren aus Brüssel, sollte es Deutschland nicht gelingen, zügig wieder Rechtskonformität herzustellen.
Bund soll bei AMK im Frühjahr berichten
Den Druck auf den Bund haben jetzt auch die Amtschefs und Amtschefinnen der Agrarministerien der Länder in ihrer jüngsten Konferenz in Berlin erhöht. Auf Initiative Niedersachsens, Bayerns und Mecklenburg-Vorpommerns wurde ein entsprechender Beschluss gefasst. Hierzu Staatssekretärin Frauke Patzke: „Es gibt die klare Aufforderung an den Bund, die Bundesländer frühzeitig einzubeziehen und engmaschig über den Prozess zu informieren. Denn notwendige Umsetzungsschritte müssen unverzüglich vorbereitet werden. Dazu haben die Amtschefinnen und Amtschefs der Agrarressorts der Länder jetzt den Bund noch einmal aufgefordert.“
Für Staatssekretärin Frauke Patzke steht bei der Entwicklung der Regelungen der Dialog auf Augenhöhe im Vordergrund: „Sobald der Bund geliefert hat, gehen wir in den Austausch mit unseren Praktikern in Niedersachsen.“
„Allen muss klar sein, dass die Aussetzung des Vollzugs der gewässerschützenden Regelungen kein Dauerzustand ist“, betont Staute. „Das Gericht hat nach unserem derzeitigen Kenntnisstand nicht die zusätzlichen Auflagen bemängelt, sondern lediglich die Regelung des Bundes als Ermächtigungsgrundlage für die Länder als nicht ausreichend bewertet. Bis zur Düngesaison 2027 müssen die bestehenden rechtstechnischen Fehler behoben sein. Weiterhin ist ein schlüssiges und vor allem rechtssicheres Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung des Düngerechts zusammen mit den Ländern zu entwickeln. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, wie zukunftsfähiger Gewässerschutz, Monitoring und Verursachergerechtigkeit verbessert und künftig noch besser vereint werden können.“
Quelle: Pressemitteilung ML Niedersachsen 21.01.2026
Landkreis Schaumburg
Für die Bezirke Stadthagen, Lindhorst, Niedernwöhren, Nienstädt, Bad Nenndorf, Sachsenhagen, Bückeburg, Obernkirchen/Bad Eilsen, Rodenberg, Rinteln und Auetal
Mittwoch, 11.02.2026 um 19:30 Uhr im Vornhäger Krug
Vornhagen 12, 31702 Lüdersfeld
Landkreis Holzminden
Für den Bezirk Delligsen
Mittwoch, 04.02.2026 um 19:30 Uhr im Röhnberg-Eck
Röhnbergstraße 1, 31073 Delligsen
Für die Bezirke Eschershausen, Holzminden/Bevern, Boffzen, Bodenwerder, Stadtoldendorf, Grave/Polle/Ottenstein
Donnerstag, 05.02.2026 um 19:30 Uhr im Gasthaus Hesse
Forster Str. 6, 37639 Bevern
Landkreis Hameln-Pyrmont
Für die Bezirke Hameln, Bad Münder, Coppenbrügge, Hessisch Oldendorf, Aerzen, Emmerthal und Salzhemmendorf
Mittwoch, 18.02.2026 um 19:30 Uhr im Grohnder Fährhaus
Grohnder Fähre 1, 31860 Emmerthal
(Teilnahme auch Online möglich. Anmeldung unter
Bad Pyrmont und die Pyrmonter Bergdörfer
Donnerstag, 12.02.2026 um 13:30 Uhr im Café Landlust
Schulstraße 90, 37647 Vahlbruch
Der Grüne Ball ist seit vielen Jahren ein fester Bestandteil der winterlichen Ballsaison im Weserbergland. Am 28. Februar 2026 lädt die traditionsreiche Veranstaltung in die Gastronomie Mittendorf in Buchhagen ein. Für gute Stimmung sorgt die Band DeepPassion mit Tanzmusik, außerdem erwartet die Gäste eine Tombola mit attraktiven Preisen.
Der Kartenverkauf startet am Freitag, 23. Januar 2026, um 14 Uhr.
Die Eintrittskarten sind ausschließlich in den Geschäftsstellen des Landvolkes Weserbergland erhältlich:
-
Holzminden, Bülte 2
-
Hameln, Robert-Henseling-Straße 11
➡️ Max. 6 Karten pro Person
➡️ Nur Barzahlung möglich
Wir freuen uns auf eine tolle Veranstaltung und zahlreiche Gäste.
Hannover/Ahlem
Datum/Uhrzeit:
28.01.2026, 09:30 – 13:30 Uhr
Anmeldeschluss:
27.01.2026
Bodenwerder
Datum/Uhrzeit:
29.01.2026, 09:30 – 13:30 Uhr
Anmeldeschluss:
28.01.2026
Stadthagen
Datum/Uhrzeit:
03.02.2026, 09:30 – 13:30 Uhr
Anmeldeschluss:
02.02.2026
Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides 2025 sollten die enthaltenen Anlagen sorgfältig geprüft werden. Insbesondere empfehlen wir die Kontrolle folgender Punkte:
- Flächenübersicht: Vergleich der beantragten und festgestellten Flächen sowie der Kulturcodes je Schlag
- Flächenkürzungen: Prüfung größerer Abweichungen (z. B. über 2.000 m²) oder vollständig aberkannter Schläge (0,0000 ha)
- Konditionalitäten: mögliche Verstöße gegen GLÖZ-Standards
- Flächen- und Tierprämien: Kontrolle der Beihilfeberechnungen und Abgleich mit dem Kontoauszug
- Verwaltungssanktionen: Höhe und Ursache der ggf. verhängten Sanktionen
Sollten Abweichungen nicht nachvollziehbar sein oder eine beantragte Ökoregelung im Bescheid fehlen, kann dies auf nicht vollständig erfüllte Fördervoraussetzungen hindeuten.
Ein Widerspruch ist formlos innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bewilligungsbescheides bei der zuständigen Bewilligungsstelle möglich.
Das Planverfahren zum Rhein-Main-Link schreitet voran: Im kommenden Jahr beabsichtigt Amprion die Planfeststellungsunterlagen mit dem konkret angestrebten Trassenverlauf für den Planfeststellungsabschnitt in den Landkreisen Schaumburg, Hameln-Pyrmont und Holzminden zu veröffentlichen. Dann geht nicht nur das Planfeststellungsverfahren in die Öffentlichkeitsbeteiligung - Amprion möchte zugleich auch an die betroffenen Grundstückseigentümer und Bewirtschafter herantreten, um über die Grundstücksinanspruchnahme zu verhandeln.
Um bei den Verhandlungen Hilfestellung zu geben und den Rechten der Grundstückbetroffenen angemessen Geltung zu verschaffen und eine Gleichbehandlung zu sichern, haben Amprion und die Landvolk- bzw. Landwirtschaftsverbände aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen bereits im Oktober dieses Jahres erstmals eine länder- und projektübergreifende Rahmenregelung für die zukünftige Umsetzung von Erdkabelprojekten, denen auch der Rhein-Main-Link gehört, verhandelt. Die Rahmenregelung wurde im Oktober dieses Jahres unterzeichnet.
In gemeinsamen Informationsveranstaltungen in den Landkreisen Schaumburg und Hameln-Pyrmont hat Amprion nun den Projektsachstand erläutert. Im Anschluss hat Landvolk-Geschäftsführer Henning Brünjes die Rahmenregelung zur Grundstücksinanspruchnahme und Entschädigung vorgestellt. In einer lebhaften Diskussion konnten die Landvolk-Mitglieder ihre zum Teil kritischen Fragen an die Vertreter von Amprion und Landvolk richten und ihren Sorgen über den Umgang mit ihren Grundstücken Ausdruck verleihen. Im Ergebnis wurde allen Beteiligten deutlich: Zukünftig wird es natürlich noch viel Gesprächsbedarf zu Einzelproblemen geben. Aber es gibt eine Rahmenregelung, die die Belange der Grundstückseigentümer und Bewirtschafter berücksichtigt und unterstützt.
Der Landkreis Schaumburg hat eine Stallpflicht für Geflügel in der Gemeinde Hagenburg angeordnet, nachdem eine Graugans tot aufgefunden wurde. Wie der Landkreis am Donnerstag mitteilte, konnte bei dem wild lebenden Tier die Geflügelpest nachgewiesen werden. Weitere infizierte Wildgänse seien von der Region Hannover in unmittelbarer Nähe zum Steinhuder Meer und zur Gemeinde Hagenburg festgestellt worden. Die an Hagenburg angrenzenden Meerwiesen sind dem Landkreis zufolge für die heimischen Vogelarten wertvolle Bereiche, da es sich um ein Wildvogeldurchzugsgebiet handele. Deshalb gilt die Pflicht zur Aufstallung ab sofort - sowohl für gewerbliche Haltungen als auch für private Kleinsthaltungen. Laut Anordnung müssen die Tiere im Stall oder in einem überdachtem Auslauf gehalten werden.