Terminkalender
Der Aktionsplan Kupierverzicht sieht vor, dass jährlich zum 01.07. eine Tierhalter-Erklärung zum Nachweis der Unerlässlichkeit des Kupierens für alle schweinehaltende Betriebe beim zuständigen Veterinäramt eingereicht wird. Diese Erklärung kann nur nach der Durchführung einer Risikoanalyse und der sich daraus ergebenden Optimierungsmaßnahmen sowie einer Dokumentation von Schwanz-/Ohrenverletzungen ausgefüllt und verwendet werden. Die Tierhaltererklärung ist dann 12 Monate gültig.