Terminkalender
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft können für die Zeiträume Januar/ Februar 2024 je Liter Diesel 0,21480 € und für die Monate März bis Dezember 0,12888€ zurückerhalten, sofern der Diesel in landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen verwendet wird (sog. Agrardiesel).
Der Antrag ist grundsätzlich bis zum 31. Dezember des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem die Energieerzeugnisse verwendet wurden, beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen.