Terminkalender

Antibiotikadatenbank Maßnahmenplan Kennzahl 2
Mittwoch, 31. Juli 2024
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Die Tierhalter müssen ihre halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit mit den bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 vergleichen. Liegt ihre halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit unter Kennzahl 1, steht die Ampel für diesen Betrieb auf grün, das heißt es ist nichts zu veranlassen. Liegt ihre halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit über der Kennzahl 1, aber noch unter Kennzahl 2, so steht die Ampel für diesen Betrieb auf gelb, das heißt es ist zu prüfen, welche Ursachen zu dem überdurchschnittlichen Verbrauch geführt haben. Bestehen Möglichkeiten, den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren, so sind diese zu nutzen. Liegt ihre halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit über der Kennzahl 2, steht die Ampel für diesen Betrieb auf rot, das heißt es sind - gemeinsam mit dem Tierarzt - die Ursachen für diesen erheblich überdurchschnittlichen Verbrauch zu ermitteln und ein "Maßnahmenplan" aufzustellen, mit dem die Tiergesundheit im Bestand so verbessert werden kann, dass eine Reduktion der Antibiotika möglich ist.