Terminkalender

Steuerliche Bestandsaufnahme
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Für das abgeschlossene Kalenderjahr (gewerbliche Tierhaltung, BGA, etc.) vom 1. Januar bis 31. Dezember ist eine Bestandsaufnahme auf den Stichtag 31. Dezember vorzunehmen. Dazu sind die Tierbestände sowie die Vorräte zu zählen und zu bewerten. Weitere Angaben werden oftmals direkt vom Steuerberater angefordert.