Terminkalender
Das gesamtbetriebliche Aufkommen tierischer Wirtschaftsdünger inkl. Gärreste pflanzlicher und tierischer Herkunft darf 80 kg Gesamtstickstoff pro Hektar nicht überschreiten. Diese Auflage ist jährlich von der zertifizierenden Kontrollstelle des Betriebes zu bescheinigen und bis zum 01.12. der Bewilligungsstelle vorzulegen.