Vor allem aufgrund einer positiven Entwicklung der Impfquote, insbesondere bei Schafen, wurden in Niedersachsen 2025 weitaus weniger Ausbrüche der Blauzungenkrankheit festgestellt. Damit sich diese Entwicklung fortsetzt, ist es entscheidend, dass auch in den kommenden Jahren weiter gegen BTV-3 geimpft wird.
Neben fortlaufenden Nachweisen von BTV-3 sind seit Oktober 2025 zusätzlich Nachweise von BTV-8 bei Rindern und Schafen in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen. Dort gelten entsprechende spezielle Regelungen für die Verbringung von Tieren empfänglicher Arten. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) empfiehlt daher, empfängliche Wiederkäuer gegen den Serotyp 3 zu impfen und mindestens in den BTV-8-Restriktionszonen Rinder und Schafe sowohl gegen BTV-8 als auch gegen BTV-3 zu impfen. Es besteht keine Kreuzimmunität zwischen den Serotypen, das heißt Impfungen gegen einen der Serotypen bieten keinen Schutz gegen die anderen Serotypen. Nach der Impfung dauert es mehrere Wochen bis der Impfschutz aufgebaut ist. Die Tiere sollten einen vollständigen Immunschutz vor dem Beginn der Vektorsaison (Gnitzen), spätestens Anfang Mai, entwickelt haben.
Weiterführende Informationen zur Blauzungenkrankheit finden Sie unter: Blauzungenkrankheit Tierseucheninfo
Weiterführende Details zur Impfung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt mit Stand Januar 2026 (Herausgeber: ML, Nds. TSK, TÄK und Landvolk)
2026-009_Anlage_BT_Informationen_Impfung_Aktualisierung_01_2026_1.pdf