Rebhuhnschutz mit Ökoregelungen erfolgreich umsetzen:
Informationen der ÖSSV, Ökologischen Station im Naturpark Solling-Vogler (Stand 01-2026)
Das Rebhuhn hat sich vom Allerweltsvogel zur stark gefährdeten Seltenheit entwickelt. Da es an die historische Landwirtschaft des 19. Jahrhunderts angepasst ist, brütet es heutzutage fast nur noch in Säumen und Brachen erfolgreich. Rebhühner brauchen geschützte Flächen bis Mitte August, die lückig genug zum Auffliegen sind und breit genug sind, um nicht sofort vom Fuchs und anderen Prädatoren entdeckt zu werden. Außerdem brauchen sie angrenzend kurzrasige Nahrungsflächen, wo sie mit den Küken auf Insektensuche gehen können. Diese Handreichung dient als Anleitung für landwirtschaftliche Betriebe, die auf ihren Ackerflächen kurzfristig und unkompliziert Rebhuhnschutzmaßnahmen fördermittelkonform umsetzen möchten
Welche Ackerflächen eignen sich für eine Rebhuhn-Blühfläche?
• Mindestbreite 20 Meter
• Mindestflächengröße 0,2 Hektar; maximal 3 Hektar
• 100 Meter Abstand zu Waldrand und Siedlung/Hof, nicht direkt an Straßen und gut besuchten Wegen
• Nicht zu nasse Fläche, nicht direkt neben Bäumen
Beantragung und Umsetzung Als Förderung kann die einjährige Ökoregelung „Nichtproduktive Flächen auf Ackerland“ (ÖR1a) bzw. die Zusatzförderung für die Anlage von Blühflächen mit vorgeschriebenem Saatgut (ÖR1b) (nicht in Kulisse der gefährdeten Ackerwildkräuter AN4) genutzt werden.
Die Fläche wird in ähnlich große Teile geteilt mit möglichst kurzer Teilungslinie (schmale Flächen sind gefährlich für das Rebhuhn, da sie schnell vom Fuchs durchsucht werden).
Saatgut
• Optimal ist eine geringere Saatstärke: 7 kg/ha, um einen lichten Bestand zu erhalten
• Für den Zuschlag 1b der Ökoregelung mit mehrjähriger Anwendung müssen bestimmte Arten aus einer Kulturliste ausgewählt werden, die bei der Landwirtschaftskammer nachgelesen werden können (https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/41667_%C3%96ko-Regelung_1_-_Freiwillige_Aufstockung_der_Stilllegung; Webcode: 01043047)
• Eine mögliche Saatgutmischung ist „SaatPlus 2“ von Saaten Zeller (https://saatenzeller-shop.de/saatplus-2-eco-schemes-oekoregelungen-1b-c-einjaehrig.html) Trotz der Bewerbung als „einjährig“ sind ausreichend mehrjährige Arten für die mehrjährige Förderung enthalten. • Alternativ gibt es bei Camena die „Göttinger Mischung“, die für das Rebhuhn entwickelt wurde. Für die mehrjährige Förderung müsste dort noch eine weitere mehrjährige Art wie z.B. weißer Steinklee untergemischt werden.
• Für ÖR 1b ist der Nachweis der Saatgutmischung bis spätestens 30.09. des Antragsjahres per Saatgutrechnung/Saatgutetikett (über ANDI-Dokumenten-Upload möglich) notwendig
Zum Nachlesen Ausführliche Informationen zur Lebensweise des Rebhuhns und verschiedenen Schutzmaßnahmen gibt es beim Göttinger
Rebhuhnschutzprojekt: https://www.rebhuhnschutzprojekt.de/index.html
Weitere Informationen, Varianten und Unterstützung Es sind verschiedene Varianten der Rebhuhn-Blühfläche möglich, beispielsweise eine Herbsteinsaat statt Selbstbegrünung oder eine mehrjährige Selbstbegrünungsbrache.
Für weitere Informationen dazu wenden Sie sich gerne an Sandra Neißkenwirth, Ökologische Station Solling-Vogler (