Hannover. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) wird den Vollzug, somit Kontrolle und Sanktionierung, der zusätzlichen Auflagen zur Düngung in Nitratbelasteten und Eutrophierten Gebieten bis auf Weiteres aussetzen. Entsprechende Vorbereitungen laufen.
Mit der Entscheidung reagiert das ML auf die seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Freistaat Bayern vom 24. Oktober 2025 bundesweit bestehende Rechtsunsicherheit. Das Gericht hatte die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung mit der Begründung, die Bundesvorschriften sind als Ermächtigung für die Länder zur Ausweisung der roten und gelben Gebiete unzureichend, für unwirksam erklärt. Zwar hat dieses Urteil nur eine direkte Wirkung für Bayern, da jedoch die Rechtsgrundlage faktisch durch das Urteil aufgehoben wurde, sind alle Bundesländer betroffen. Die Begründung des Urteils liegt allerdings noch nicht vor. Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen zur Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO) erfolgt nach Prüfung der Urteilsgründe.
Das ML hat die Düngebehörde der Landwirtschaftskammer daher beauftragt, den Vollzug der zusätzlichen Auflagen der Bundes- und Landesdüngeverordnungen in den ausgewiesenen Nitratbelasteten Gebieten und Eutrophierten Gebieten bis auf weiteres auszusetzen.
Alle übrigen Vorgaben der Düngeverordnung gelten weiterhin und werden flächendeckend vollzogen. Dazu zählen beispielsweise die Einhaltung der Düngebedarfe und betriebsbezogenen 170 kg N-Obergrenze für organische und organisch-mineralische Düngemittel, das ausnahmslose Düngungsverbot bei wassergesättigtem, überschwemmtem, schneebedecktem oder gefrorenem Boden sowie die Aufzeichnungspflichten gemäß Düngeverordnung. Über die entsprechenden Vorgaben informiert die Düngebehörde online auf www.duengebehoerde-niedersachsen.de.
Auch wenn mit der Entscheidung bis auf weiteres die zusätzlichen und abweichenden Anforderungen in den mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten, wie beispielsweise die Reduzierung des Düngebedarfs um 20 Prozent innerhalb der roten Gebietskulissen (https://www.duengebehoerde-niedersachsen.de/duengebehoerde/thema/1002_Kulissenausweisung) und die landesweit erhöhten Mindestabstände zu Oberflächengewässern nicht kontrolliert bzw. die Nichteinhaltung nicht sanktioniert werden, appelliert Ministerin Staudte an die Landwirtschaft, weiter aktiv und freiwillig durch eine reduzierte Düngung in den gefährdeten Gebieten auf eine weitere Verbesserung der Wasserqualitäten hinzuwirken: „Der jährliche Nährstoffbericht (Nährstoffbericht | Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) zeigt, dass wir in Niedersachsen dank entschiedener Konsequenz und überwiegend verantwortungsbewusstem Düngeverhalten auf dem richtigen Weg sind. Diese Entwicklung darf sich jetzt nicht umkehren. Gewässerschutz ist essentiell - unser Wasser ist unser höchstes Gut. Daher sollten zusätzlich zu den rechtlichen Mindestvorgaben weiterhin die erforderlichen Maßnahmen für den bestmöglichen Schutz des örtlichen Grund- und Oberflächenwassers umgesetzt werden. Denn die Ziele der Nitratrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie müssen auch unabhängig von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erreicht werden.“
Sollte nun in 2026 eine zu gravierende Düngebelastung entstehen, werden entsprechende neu zu regelnde Maßnahmen für den Zeitraum ab 2027 umso einschränkender ausgestaltet werden müssen.
Da die Ausweisungen der belasteten Gebiete und beschränkende Maßnahmen durch die Bundesländer für die Europäische Kommission ein mitentscheidender Grund für die Rücknahme eines Vertragsverletzungsverfahrens waren, droht erneut ein entsprechendes Verfahren aus Brüssel, sollte es Deutschland nicht gelingen, zügig wieder Rechtskonformität herzustellen.
Bund soll bei AMK im Frühjahr berichten
Den Druck auf den Bund haben jetzt auch die Amtschefs und Amtschefinnen der Agrarministerien der Länder in ihrer jüngsten Konferenz in Berlin erhöht. Auf Initiative Niedersachsens, Bayerns und Mecklenburg-Vorpommerns wurde ein entsprechender Beschluss gefasst. Hierzu Staatssekretärin Frauke Patzke: „Es gibt die klare Aufforderung an den Bund, die Bundesländer frühzeitig einzubeziehen und engmaschig über den Prozess zu informieren. Denn notwendige Umsetzungsschritte müssen unverzüglich vorbereitet werden. Dazu haben die Amtschefinnen und Amtschefs der Agrarressorts der Länder jetzt den Bund noch einmal aufgefordert.“
Für Staatssekretärin Frauke Patzke steht bei der Entwicklung der Regelungen der Dialog auf Augenhöhe im Vordergrund: „Sobald der Bund geliefert hat, gehen wir in den Austausch mit unseren Praktikern in Niedersachsen.“
„Allen muss klar sein, dass die Aussetzung des Vollzugs der gewässerschützenden Regelungen kein Dauerzustand ist“, betont Staute. „Das Gericht hat nach unserem derzeitigen Kenntnisstand nicht die zusätzlichen Auflagen bemängelt, sondern lediglich die Regelung des Bundes als Ermächtigungsgrundlage für die Länder als nicht ausreichend bewertet. Bis zur Düngesaison 2027 müssen die bestehenden rechtstechnischen Fehler behoben sein. Weiterhin ist ein schlüssiges und vor allem rechtssicheres Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung des Düngerechts zusammen mit den Ländern zu entwickeln. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, wie zukunftsfähiger Gewässerschutz, Monitoring und Verursachergerechtigkeit verbessert und künftig noch besser vereint werden können.“
Quelle: Pressemitteilung ML Niedersachsen 21.01.2026