Die Antragsunterlagen für Hochwasserhilfen sind ab sofort auf der Webseite der Landwirtschaftskammer unter dem Webcode 01042712 verfügbar. Hier finden sich auch alle Details zur Hochwasserhilfe (Gegenstand, Empfänger, Voraussetzungen, Art, Umfang und Höhe der Billigkeitsleistung), von denen nach derzeitigem Kenntnisstand auszugehen ist.
Eine Antragstellung ist bis zum 3. September möglich. Dieser Termin gilt als Ausschlussfrist.
Potenziell Begünstigte, die ihre Schadensdokumentation nicht mittels FANi-App erbringen konnten, aber schon ein entsprechendes Schreiben an die LWK gesandt haben, werden per E-Mail benachrichtigt und sollen ihre digitalen Fotos der Schadensdokumentation dem Antrag beilegen.