Endlich fand der Hamelner Herbstmarkt wieder statt. Natürlich waren auch wir mit dem Info-Stand vort Ort. Gemeinsam mit den LandFrauen, den Junglandwirte und der Firma Buchheister haben wir drei tage über das Thema Landwirtschaft in der interessierten Öffentlichkeit gesprochen.

Anlässlich der Landtagswahl am 09.Oktober 2022 lud das Landvolk zu Grünen Abend. In den drei Landkreisen Hameln-Pyrmont, Holzminden und Schaumburg wurden die jeweils relevanten Kandidiereden aus den Wahlkreisen auf das Podium geladen. Kommen Sie hier zu der Berichterstattung.
Liebe Mitglieder,
die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat Hinweise auf Betrugsversuche per Telefon bekommen und bittet ihre Versicherten um Vorsicht bei der Herausgabe personenbezogener Daten!
Angeblich wird bei den Anrufen vorgetäuscht, es würde sich auch um Mitarbeiter der SVLFG handeln. In der Mitteilung heißt es weiter, dass ihre eigenen Mitarbeiter bei Telefonaten weder Druck ausüben noch zum Abschluss irgendwelcher Verträge drängen.
In diesem Zusammenhang bitten wir Folgendes zu beachten:
- Personenbezogene Daten liegen der SVLFG grundsätzlich vor.
- Abfragen von Daten regelmäßig schriftlich in Form von Anträgen, Meldungen usw.
- Anrufe mit unterdrückter Telefonnummer wird es seitens SVLFG nicht geben.
- Achten Sie auf die Vorwahl von Kassel (0561) 785 und vierstellige Durchwahl.
- Auf Schreiben ist der zuständige Sachbearbeiter mit Durchwahl ausgewiesen.

Sie machen das Weserbergland noch grüner:
23 Landwirtinnen und Landwirte freigesprochen

In der vergangenen Woche hat die Aufforderung an viele Betriebsinhaber, über die FANI App Fotobelege bei unklare Nutzungscodierungen im ANDI-Antrag 2022 zu erbringen, für Verwirrung gesorgt.
In der vergangenen Woche hat die Aufforderung an viele Betriebsinhaber, über die FANI App Fotobelege bei unklare Nutzungscodierungen im ANDI-Antrag 2022 zu erbringen, für Verwirrung gesorgt.
Diese Aufforderung ist kein Fake: Die Antragsteller haben die Möglichkeit, die Unklarheit selbst über einen Fotobeleg auszuräumen. Diese Möglichkeit zu nutzen, ist jedoch freiwillig. Betriebsinhaber können die Einhaltung der Fördervoraussetzungen durch Fotos nachzuweisen. Diese Fotobelegaufträge werden in der FANi-App betriebsindividuell bereitgestellt. Die Fristen für die Einreichung der Fotos mittels FANi-App sind nunmehr in allen Fällen auf den 24.7. verlängert worden. Nach Ablauf der Frist ist es i.d.R. nicht mehr möglich, Fotos über die App einzureichen. Hintergrund ist, dass ab diesem Termin eine Aufklärung der Sachverhalte über andere Methoden begonnen wird.