Terminkalender
Seit dem 1. Januar 2017 muss das Formular 1462 zusätzlich zum Agrardieselantrag eingereicht werden. Durch dieses Formular sind bis zum 30. Juni die erhaltenen Steuerentlastungen anzugeben. Die Einreichung muss nur durch Betriebe erfolgen, die in Summe mehr als 200.000 € an Steuerentlastungen erhalten haben.