Ab 01.09.2021 startet die Antragsphase 2021 der Schaf-und Ziegenprämie des Landes Niedersachsen. Ziel der Projektförderung ist die Weidehaltung in Niedersachsen zur Vermeidung des Rückgangs der Bestände und zum Erhalt einer extensiven Beweidung der landwirtschaftlichen Flächen mit Schafen und Ziegen. 

Bei der Schaf- und Ziegenprämie handelt es sich um eine De-minimis Beihilfe im Sinne der Agrar-De-minimis-Beihilfen; das heißt: Die an ein einziges Unternehmen in Deutschland gezahlte De-minimis-Beihilfe darf im laufenden sowie in den beiden vorangegangenen Jahren einen bestimmten Wert nicht übersteigen. Dieser Schwellenwert beträgt bei den Agrar-De-minimis-Beihilfen 20.000 €. 

 

Was muss zur vollständigen Antragstellung vorliegen? 

Ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Schaf- und Ziegenprämie 2021 

  • Ein Bescheid der Niedersächsischen Tierseuchenkasse 2021 mit der Anzahl der Schafe/Ziegen zur Stichtagsmeldung des Bestandes zum 03.01.2021 
  • Eine ausgefüllte und unterschriebene Anlage der De-minimis-Erklärung (nur, sofern Ziffer 4 des Antrages auf Schaf- und Ziegenprämie mit „Nein“ erklärt wurde) 
  • Eine Vollmacht, sofern sich der/die Antragsteller/in durch einen Vertreter/Bevollmächtigten vertreten lässt. 

Welches sind die Antragsvoraussetzungen für die Schaf-und Ziegenprämie 2021? 

  • Mindestens 10 Schafe und/oder Ziegen, die laut Bescheid der nds. Tierseuchenkasse am 03.01.2021 über 9 Monate alt waren 
  • Anzahl der beantragten Tiere müssen in dem Zeitraum 01. April bis 31. Oktober 2021 im Betrieb vorhanden gewesen sein und mindestens 120 Tage Zugang zu Weideflächen gehabt haben; hauptsächlich während des Haltungszeitraumes 2021. 

 

In welchem Zeitraum muss der Antrag 2021 abgegeben werden? 

Der Antrag muss zwischen dem 01.09.2021 und 30.09.2021 vollständig bei der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vorliegen. 

 

Anträge bearbeitet gerne wie gewohnt der Bauernverband Weserbergland. Sprechen Sie uns an. Wir nehmen dann auch die Anträge zur Weiterleitung entgegen. 

 

Wo muss der Antrag 2021 sonst eingereicht werden, wenn Sie ihn nicht bei uns abgeben? 

Die richtige Stelle der Antragsabgabe richtet sich nach dem Landkreis in dem der Betrieb liegt. Für das Weserbergland ist die Bewilligungsstelle Hannover der Landwirtschaftskammer Niedersachsen , Wunstorfer Landstr. 7a, 30453 Hannover zuständig. Tel.051136651405 

 

Wie kann der Antrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer eingereicht werden? 

  • Persönlich (Johannssenstr. 10, 30159 Hannover) 
  • Auf dem Postweg 
  • Als Telefax 051136651561 
  • Als Computerfax 
  • Als vollständig ausgefülltes und eingescanntes PDF-Dokument im Rahmen einer eMail. 

 

Wie hoch ist die Zuwendung pro Tier? 

Die Prämie pro Tier und Jahr beträgt 33 €. Die Mindestgrenze beträgt 330 € (10 Tiere), die Höchstgrenze beträgt 6.600 €. 

 

Woher weiß ein Betrieb, ob er bereits im laufenden sowie in den beiden vorangegangenen Jahren eine De-minimis-Beihilfe erhalten hat? 

Jede De-minimis-Verordnung verpflichtet den Fördergeber, einem antragstellenden Unternehmen mitzuteilen, dass es sich bei einer bewilligten Förderung (Zuschuss, Zuwendung oder Beihilfe) um eine De-minimis-Beihilfe handelt und auf welcher Rechtsgrundlage diese erfolgen wird. Mit der Bewilligung ist dem Unternehmen zudem eine sog. „De-minimis-Bescheinigung“ auszuhändigen, aus der sich die maßgeblichen Einzelheiten (Rechtsgrundlage, Beihilfehöhe/Subventionswert) ergeben. Da die Unterlagen im Unternehmen zehn Jahre lang aufzubewahren sind, sollte jeder Antragsteller sehr leicht feststellen können, ob und welche De-minimis-Förderungen er bereits erhalten hat. 

Anders ausgedrückt: 

Nur wer einen eindeutigen Hinweis auf die De-minimis-Verordnung in den letzten beiden Jahren 2019 und 2020 oder aktuell auch in 2021 in seinen Unterlagen findet – insbesondere in Form einer sogenannten De-minimis-Bescheinigung, hat tatsächlich eine De-minimis-Beihilfe erhalten. 

 

Wann ist mit einer Zahlung für das Kalenderjahr 2021 zu rechnen? 

Es ist geplant, dass die Zuwendung der Anträge auf Schaf- und Ziegenprämie 2021 voraussichtlich noch im Dezember 2021 für Anträge mit vollständigen Antragsvoraussetzungen erfolgt. Diese Ausführungen wurden z.T. von der Internetseite der LWK Niedersachsen übernommen (webcode 01039539)