Die neue Kulisse der nitratsensiblen Gebiete, die Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies am vergangenen Montag vorgestellt haben, wertet das Landvolk Weserbergland als „Schritt in die richtige Richtung“.

Es war nicht erklärbar, weshalb im ganzen Weserbergland, in dem beinahe sämtliche Grundwasserkörper in einem guten Zustand sind, ein „Streuselkuchen“ an nitratsensiblen Feldern entstehen sollte. Es war nicht nachvollziehbar, weshalb eine rote Messtelle –übrigens eine von wenigen im Weserbergland- südlich von Hameln dazu führen soll, dass Landwirte ihre Felder bei Rinteln nicht mehr angemessen düngen dürfen.  Jetzt hat die Landesregierung in den grünen Grundwasserkörpern den Einflussbereich roter Messstellen nach geostatistischen Methoden überarbeitet. Viele Felder im Weserbergland fallen aus der Gebietskulisse heraus. Andere dagegen, wie zum Beispiel auf der Ottensteiner Hochebene mit ihren flachgründigen Böden, bleiben drin.

„Damit wird ganz klar die Forderung des Landvolks nach mehr Regionalisierung erfüllt. Es konnte ja nicht sein, dass eine rote Messstelle in manchen Gegenden gleich mehrere grüne Stellen zunichtemacht. Wir begrüßen auch die geplante Berücksichtigung einzelbetrieblicher Daten – bis dahin ist es aber noch ein sehr weiter Weg. Es ist aber zumindest ein großer Schritt in Richtung einer ausgewogenen Düngearbeit und wird der Situation auf den Betrieben besser gerecht“, erklärt Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies.

Trotzdem besteht auch weiterhin Kritik an der Art und Weise der Gebietsausweisung , so zum Beispiel an der Ermittlung der Nitratauswaschungsgefährdung einzelner Feldblöcke: Bei der Ermittlung der Stickstoffeinträge greift man immer noch nicht auf die einzelbetrieblichen Daten zurück, sondern ermittelt pauschale Werte für das Gemeindegebiet. Das führt dann dazu, dass der Stickstoffanfall sämtlicher z.B. postalisch im Flecken Ottenstein gehaltener Tiere statistisch auf die in dieser Gemeinde vorhandenen Flächen verteilt wird, obwohl die wirtschaftenden Betriebe ihre Wirtschaftsdünger auch zu einem großen Teil auf zugepachtete Flächen in benachbarten Gemeinden ausbringen.

Kaum Bewegung gab es bisher auch nicht bei  dem am Steinhuder Meer gelegenen phosphatsensiblen Gebiet. Hier ist die Landesregierung bisher noch nicht auf die Forderung nach einer angemessenen und nachvollziehbaren Anpassung eingegangen.

Es gibt daher noch einiges aufzuarbeiten. Das Landvolk hält daher die Normenkontrollklagen gegen die Landesdüngeverordnung weiterhin aufrecht.