Die Bundesregierung beabsichtigt am 10. Februar eine Einigung über die Umsetzung des im September 2019 beschlossenen Aktionsprogramms „Insektenschutz“ zu erzielen. Wir sagen NEIN dazu!

 Das Programm sieht ein weitreichendes Verbot des Einsatzes von Herbiziden und Insektiziden in einem Randstreifen von Gewässern von 10 Metern sowie großflächigen nationalen und europäischen Schutzgebieten vor. Die Kritik von DBV und Landesbauernverbänden an diesem großflächigen Verbot in „Bausch und Bogen“ bleibt von BMU und BMEL bisher jedoch ungehört. Im Landkreis Holzminden liegen z.B. mehr als 7.000 ha Acker in Natura-2000-Gebieten. Gemeinsam mit Gewässerrandstreifen können im Landkreis bis zu 40 % der Ackerflächen von dem Verbot betroffen sein. Die landwirtschaftlichen Betriebe im Landkreis sehen sich also mit einem massiven Strukturbruch konfrontiert.

Landwirtschaft ohne chemischen Pflanzenschutz ist sicherlich eine tolle Vorstellung – geht aber wirtschaftlich und technisch  nicht mal eben so, wenn man Erträge sichern und Missernten abzuwenden will. Bereits seit Jahren wird durch Fortschritte in Forschung und neue Technologien der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel immer weiter optimiert und auf ein Minimum reduziert. Ein engmaschiges Zulassungsverfahren für neue Wirkstoffe, strenge  Anwendungsregeln und das Erfordernis der notwendigen Sachkunde bei der Ausbringung, dazu eine fortschreitende Digitalisierung und Präzisierung der Ausbringungstechnik sorgen dafür, dass der Absatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln in Deutschland rückläufig ist. Außerdem sorgt eine stetige Fortentwicklung der mechanischen Unkrautbekämpfung und Fruchtfolgeauswahl dafür, dass chemischer Pflanzenschutz zukünftig an Bedeutung verliert, ohne dass damit Ertrags- und Einkommenseinbußen verbunden  sind – Forschung und Entwicklung brauchen aber Zeit!

Das Aktionsprogramm Insektenschutz ist deshalb eine schallende Ohrfeige für die bisherigen Bemühungen der Landwirtinnen und Landwirte, den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel zu reduzieren. Es ist in Niedersachsen auch längst überholt, weil sich Landwirtschaft, Umweltverbände und Landesregierung gemeinsam auf den „Niedersächsischen Weg“ gemacht haben, um Natur- und Umweltschutz voranzutreiben und dabei die Landwirte  mitzunehmen. Mit der Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz würde die Bundesregierung die Umsetzung des Niedersächsischen Weges weitgehend  aufheben, weil aufgrund des Vorrangs bundesrechtlicher Verboten eine angemessene Vergütung für Umweltleistungen der Landwirte  auf Landesebene nicht mehr möglich wäre.