Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seit dem 11. Januar 2021 Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen an. Das Programm ist auf 4 Jahre befristet (bis 31. Dezember 2024). 

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seit dem 11. Januar 2021 Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen an. Das Programm ist auf 4 Jahre befristet (bis 31. Dezember 2024). 

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe.

Förderfähig sind Investitionen in umwelt- und ressourcenschonende Technik, beispielsweise Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Anlagen zur Gülleseparation.

Weiterführende Informationen erhalten Interessierte unter https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft/#antragstellung

Innerhalb kurzer Zeit wurden nach dem Start der Antragstellung am 11. Januar 2021 so viele Zuschussanträge im Onlineportal fertiggestellt, dass die für das erste Halbjahr 2021 eingeplanten Haushaltsmittel für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft bereits ausgeschöpft sind. Für Wirtschaftsdüngerlager ist aktuell weiterhin eine Antragstellung im Onlineportal möglich. (Hinweis: Die Antragstellung für Separationsanlagen hat noch nicht begonnen.)

In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurde daher eine Antragspause speziell für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft im Onlineportal der Rentenbank verfügt. Die eigentlich für das zweite Halbjahr 2021 vorgesehenen weiteren Fördermittel sollen nach Ankündigung des BMEL bereits Anfang März für die nächste Antragsrunde verfügbar sein.